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Das reisevertragliche Gewährleistungsrecht und sein Verhältnis zum allgemeinen Recht der Leistungsstörungen
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Mit Gesetz vom 4.5.1979 sind in 651 a - 651 k BGB Sonderregelungen für den Reisevertrag eingeführt worden. Die durch den Gedanken des Verbraucherschutzes veranlasste Novellierung war ursprünglich als Sondergesetz gedacht, wurde im Zuge der Gesetzesberatungen jedoch in das BGB eingestellt. Hieraus haben sich eine Reihe von Problemen und Zweifelsfragen ergeben. Sie betreffen zum einen die Auslegung der neuen Vorschriften und der darin verwendeten Begriffe. Zum anderen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die allgemeinen Leistungsstörungsvorschriften der 275 ff., 323 ff. neben den neuen Vorschriften zur Anwendung kommen.
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1985
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