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Tatbestandsmerkmale des Gesellschaftsvertrages im 19. Jahrhundert
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Die Anwendung des Gesellschaftsrechts der 705 ff BGB wird zur Zeit besonders bei der Frage der Einordnung der sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften diskutiert. Dabei taucht immer wieder die Frage nach den Voraussetzungen des - erforderlichen - Gesellschaftsvertrages auf. Aus dem geschichtlichen Zusammenhang und der Entstehungsgeschichte der 705 ff BGB zeigt sich, dass die zunächst strengen Anforderungen immer geringer geworden sind. Dabei hat sich weitgehend das römische Recht in seiner Prägung im 19. Jahrhundert durchgesetzt. Im Ergebnis braucht grundsätzlich nur eine - konkludente - Einigung über den Gesellschaftszweck vorzuliegen, um eine Gesellschaft nach 705 ff BGB zu bejahen.
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1985
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