Unter welchen Voraussetzungen ist ein assistierter Suizid möglich? Wer kann eine Sterbeverfügung errichten? Der Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz enthält alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und weiterführende Hinweise. Inkl. StVf-Präp-V. Der erste umfassende Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11. Dezember 2020, das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufzuheben, wurde eine neue gesetzliche Regelung betreffend der Hilfe zum selbstbestimmten Sterben notwendig. Das neu erlassene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) setzt das Erkenntnis des VfGH um und regelt detailliert den assistierten Suizid. Der Kurzkommentar zum StVfG umfasst alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und praktische, weiterführende Hinweise. Diese wurden ausschließlich von Legisten und Legistinnen erarbeitet, die im Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ergänzt wird das Werk durch die Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung und den Schlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe. Mit dem Kurzkommentar erhalten alle in den Prozess eingebundenen Personen, wie Pflegekräfte, Ärztinnen, Notare, Juristinnen, Apothekerinnen und Hilfe leistende Personen, eine erste Leitlinie an die Hand. Jetzt reinlesen: Inhaltsverzeichnis(pdf)
Michael Kierein Knihy




Psychotherapie und Recht
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Das österreichische Psychotherapiegesetz wird im In- und Ausland viel beachtet. 20 Jahre sind daher ein guter Anlass, die Entwicklung rund um dieses Gesetz zu betrachten und zu kommentieren. Neben der Beleuchtung von Geschichte und Umsetzung des geschriebenen Rechts in der Psychotherapie werden auch die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen, die seit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu beobachten sind, wie auch Mängel oder Fehlentwicklungen betrachtet. Ebenso werden Wissenschaftlichkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Psychotherapie in den Blick genommen. Mit Beiträgen von Anton Leitner, Michael Kierein, Norbert Wißgott, Gerhard Stemberger, René Reichel, Paula Lanske und Waltraud Bednar.