Zwischenergebniseliminierung im IFRS-Konzernabschluss
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Konzerne sind geprägt von intensiven Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den organisierten Unternehmen. Bei der Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses ist eine Zwischenergebniseliminierung erforderlich, wenn aus einer solchen Beziehung ein Zwischenergebnis resultiert. Dies gilt nicht nur für Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unternehmen, sondern auch für solche mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Obwohl die relevanten Standards klare Vorgaben zur Zwischenergebniseliminierung enthalten, gibt es zahlreiche Auslegungsfragen, die in der Fachliteratur diskutiert werden. Der Verfasser nutzt diese Diskussionen, um die Vorschriften in IFRS 10, IFRS 11 und IAS 28 zur Zwischenergebniseliminierung zu analysieren und kritisch zu würdigen, insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzung einer entscheidungsnützlichen Konzernfinanzberichterstattung. Die Analyse umfasst verschiedene Fallkonstellationen, die je nach konzernbilanzieller Einbeziehungsmethode des Beteiligungsunternehmens isoliert betrachtet werden, gefolgt von einer umfassenden abschließenden Würdigung. Auf Basis dieser Analyse schlägt der Verfasser konkrete Maßnahmen vor, die eine entscheidungsnützliche Informationsvermittlung fördern sollen.
