Johann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627-1693)
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Gegenstand der Dissertation sind das Leben und politische Wirken Johann Georgs II. von Anhalt-Dessau. Der Ehemann einer oranischen Prinzessin, Schwager des Großen Kurfürsten von Brandenburg und Vater des sogenannten Alten Dessauers regierte nicht nur über drei Jahrzehnte lang das Fürstentum Anhalt-Dessau, sondern war zudem auch kurze Zeit in schwedischen und von 1658 bis zu seinem Tod in kurbrandenburgischen Diensten militärisch, politisch und diplomatisch aktiv. Charakteristisch für das Wirken dieses reformierten Fürsten waren ferner seine ausgeprägte reichspatriotische Haltung und seine Treue zu Kaiser Leopold I., die auffälligerweise auch vor den konfessionellen Grenzen keinen Halt machte. Anhand einer Darstellung seines Werdegangs werden Fragen und Probleme erkennbar, die nicht nur für die Erforschung der anhaltischen Geschichte, sondern auch für das Verständnis der politischen Strukturen des Alten Reiches insgesamt aufschlußreich sind: Wie gestalteten sich typischerweise das Leben und die politischen Handlungsspielräume eines Duodezfürsten? In welchem Maße waren kleinere Territorialherren in der Lage, sich in der Nachbarschaft machtpolitisch bedeutenderer Reichsstände politisch zu entfalten? Wird die Tendenz der neueren Forschung, die politischen Strukturen des Alten Reiches - berechtigterweise - positiver zu bewerten als die ältere, machtstaatsorientierte borussische Historiographie, auch den politischen Realitäten eines Klientel- und Patronatsverhältnisses wie etwa zwischen Anhalt und Brandenburg-Preußen vollkommen gerecht? Gerade eine Analyse der Doppelrolle Johann Georgs II. als Landesherr und kurbrandenburgischer Amtsträger erlaubt Antworten auf diese Fragen. Denn daß die Interessen Anhalts trotz seiner Bemühungen, die Protektion des brandenburgischen Kurfürsten und des Kaisers für seine Stammlande zu erlangen, oftmals der Machtpolitik benachbarter Großterritorien weichen mußten, läßt deutlich werden, daß für das direkte Umfeld der größeren Reichsstände ergänzende Betrachtungen notwendig sind, die verstärkt die Wirksamkeit machtstaatlicher Strukturen berücksichtigen.