Strukturprinzipien des Umweltvölkerrechts
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Die Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen gehören zu den drängendsten Herausforderungen der Gegenwart. Das internationale Umweltschutzrecht als Teil des Völkerrechts soll die erforderlichen rechtlichen Instrumente zur Verfügung stellen, damit diesen Problemen – die in ihren globalen Dimensionen teilweise existenzbedrohende Ausmaße erreichen – wirksam begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund werden zuerst Inhalt, Geltung und Rechtscharakter des umweltvölkerrechtlichen Begriffs der Nachhaltigen Entwicklung untersucht. Darauf aufbauend werden jene bereichsübergreifenden Grundsätze (»Strukturprinzipien«) des Umweltvölkerrechts bestimmt, die als Ausprägungen und inhaltliche Konkretisierungen des Konzepts der Nachhaltigen Entwicklung verstanden werden können. Besonders berücksichtigt wird dabei der Aspekt der Weiterentwicklung eines effizienten völkerrechtlichen Umweltschutzes. Für an internationalen Fragen des Umweltrechts und der Umweltpolitik Interessierte bietet die Studie somit eine eingehende Analyse der Bedeutung, die dem Konzept der Nachhaltigen Entwicklung in der umweltvölkerrechtlichen Praxis zukommt.