Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten
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Checkliste 10 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten berücksichtigt die Neuregelungen in § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und den neuen IDW EPS 450 n. F. (Stand 14.12.2016). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: Musterprüfungsbericht (für die mittelgroße GmbH) Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und des IDW EPS 450 n. F. (Stand 14.12.2016) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Prüfungsberichte eingesetzt werden. • Muster-Testatsexemplar und Offenlegungsexemplar • Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Abschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. • Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Prüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. • Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS WP/vBP). • Literaturverzeichnis Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).
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Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten, Wolf-Michael Wendler
- Jazyk
- Rok vydání
- 2017
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- Titul
- Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Wolf-Michael Wendler
- Vydavatel
- IDW
- Rok vydání
- 2017
- ISBN10
- 3802121260
- ISBN13
- 9783802121265
- Série
- FARR-Checkliste
- Kategorie
- Podnikání a ekonomie
- Anotace
- Checkliste 10 für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten berücksichtigt die Neuregelungen in § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und den neuen IDW EPS 450 n. F. (Stand 14.12.2016). Sie unterstützt die interne Qualitätssicherung und die externe Qualitätskontrolle, da hiermit eine nachvollziehbare Abwicklung der Berichterstattung über einzelne Prüfungsaufträge ermöglicht wird. Folgende Hilfsmittel sind darin enthalten: Musterprüfungsbericht (für die mittelgroße GmbH) Der Musterprüfungsbericht ist unter Berücksichtigung von § 321 HGB (i. d. F. des AReG) und des IDW EPS 450 n. F. (Stand 14.12.2016) erarbeitet worden. Der Musterbericht kann sowohl bei der Erarbeitung eines bürointernen Musterprüfungsberichts als auch für konkrete Prüfungsberichte eingesetzt werden. • Muster-Testatsexemplar und Offenlegungsexemplar • Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten (sog. Berichtsbegleitbogen) Sie kann bei allen gesetzlichen/freiwilligen Abschlussprüfungen eingesetzt werden, um den Erstellungsprozess von Berichten nach einem strukturierten einheitlichen Ablaufschema durchzuführen. • Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten (sog. Berichtskontrolle) Sie trägt dazu bei, dass die Qualitätskontrolle der Prüfungsberichte ebenfalls nach einem festen Ablaufschema erfolgen kann. • Nachweisbogen zur Berichtskritik Der Bogen dient der Erfüllung Berichtskritik (§ 48 Abs. 1 BS WP/vBP). • Literaturverzeichnis Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen oder bei sonstigen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (§ 55b WPO), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO).