Reichweite richterlicher Inamovibilität im Verfassungsstaat des Grundgesetzes
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Ende 2004 hat die Justizministerkonferenz beschlossen, die Möglichkeiten eines „flexibleren Richtereinsatzes“ zu prüfen. Im Justizministerium des Freistaates Thüringen wurde dazu das Modell einer landesgesetzlichen Zuordnung von Richterämtern zu den Gerichten entwickelt. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des „Thüringer Modells“ im Hinblick auf die grundgesetzlichen Garantien richterlicher Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG), Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit („Inamovibilität“: Art. 97 Abs. 2 GG). Als ein Beispiel der Politikberatung durch die Rechtswissenschaft ist das unverändert und ungekürzt abgedruckte Gutachten zugleich Ausdruck eines transdisziplinären Selbstverständnisses von Staatswissenschaft, wie es in den Veranstaltungen des Hellmuth-Loening-Zentrums diskutiert und in seiner Schriftenreihe dokumentiert wird.