Das Eigenheim in der Etage
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Die Rechtsform der Eigentumswohnung als einer besonderen Form des Wohneigentums gibt es in Deutschland erst seit dem entsprechenden Gesetz von 1951. Seither hat die Zahl der Eigentumswohnungen stetig zugenommen, und heute liegt sie in der Bundesrepublik bei weit über 4 Millionen. Vieles spricht dafür, dass diese Wachstumstendenz weiter anhält und sich sogar noch verstärken wird: In den Zentrumslagen größerer Städte ist die Eigentumswohnung oft die einzige Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Genau dorthin zieht es aber immer mehr Menschen aller Altersgruppen, die kurze Wege zum Arbeitsplatz und zu kulturellen und sozialen Angeboten schätzen. Die Eigentumswohnung ist in der Regel deutlich preiswerter als Wohneigentum in Einzel- oder Reihenhäusern. So bietet sie insbesondere auch jungen Leuten eine gute Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Nicht jeder, der Wohneigentum wünscht, hat Zeit und Lust, alle mit dem Besitz eines eigenen Hauses verbundenen Verpflichtungen vom Rasenmähen bis zum Schneeräumen zu übernehmen. Die Eigentumswohnung ist hier die „pflegeleichte“ Alternative. Wer sich für ein „Eigenheim in der Etage“ interessiert, dem gibt der gleichnamige bewährte und praxisnahe Ratgeber, welcher in diesem Jahr in 21., aktualisierter Auflage erscheint, zuverlässig Auskunft über alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen. Behandelt werden Themen wie Teilungsvertrag, Gemeinschafts- und Sondereigentum, Erwerbsvorgang, Finanzierung, Fördermöglichkeiten, Besteuerung und Vermietung auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage.