Vom Wohlfahrtsstaat zur Sicherung des Existenzminimums?
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Über die zukünftige Ausgestaltung des Sozialstaates in Deutschland wird zur Zeit ein leidenschaftlicher Streit ausgetragen. Die Alterssicherungssysteme, die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, aber auch die weiteren sozialen Leistungsgesetze stehen unter dem Zwang zur Veränderung. Die Effizienz und der Gerechtigkeitsgehalt des Tariffindungssystems ist durch anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Frage gestellt. Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Staates und der Sozialversicherung verlangen ebenso nach Anpassung und Änderung der sozialen Sicherungssysteme und kollektiven Regelungsmechanismen wie das wachsende Ungleichgewicht der Generationen aus der demographischen Entwicklung, wie auch die Verstärkung des Wettbewerbs in den europäischen, aber auch in den globalen Märkten. Gemeinwesen, die sich nicht anpassen, gehen unter. Umwälzungen solcher Art führen zu verstärktem Rufen nach sozialem Ausgleich, sozialer Sicherung und sozialer Abfederung. Es sind aber gerade auch die Regelungen des „Sozialen“, die in Verdacht stehen, Ursache der Misere zu sein. Der Kampf um die Bestimmung des „Sozialen“ ist politische Machtfrage, entscheidet über Wahlen. Das führt zur Leidenschaftlichkeit der Auseinandersetzung, unter der die ordnungspolitischen Grundfragen, die Fragen nach der Gerechtigkeit und nach der freiheitlichen Gestaltung der Gesellschaft selbstverantwortlicher Bürger Gefahr laufen verschüttet zu werden. Diese Grundfragen aufzuzeigen, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers abzuklären, der ihm durch Verfassung und die europäischen Verträge aber auch durch bekannte ökonomische Marktreaktionen und ökonomische Vernunft gesetzt wird, ist Gegenstand der Abhandlungen. Es geht um den Rechtsbegriff des Sozialen, es geht aber auch ganz praktisch darum, wie weit der Gesetzgeber die Gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung und sonstige soziale Leistungsgesetze und das Tarifvertragssystem verändern kann und muss. Schließlich geht es auch um die Grundfragen der Leistungsgerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit, mithin um die Fragen nach dem gerechten Preis und dem gerechten Lohn.