Dimensionen der Schuldunfähigkeit
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Die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21) regeln ein Problem, das über den juristischen Diskurs hinausgeht. Die Frage der Freiheit und Verantwortlichkeit des Menschen interessiert die Philosophie ebenso wie die Sozialwissenschaften, die sich mit Zuschreibungsfragen beschäftigen, von den Disziplinen der vor Gericht als Sachverständigen herangezogenen Mediziner und Psychologen ganz abgesehen. Das Buch, das die 1990 erstmals veröffentlichten Ausführungen im Alternativ-Kommentar wieder der Diskussion vorlegt, zeigt den weltanschaulichen Streit in der Entstehungsgeschichte dieser Paragraphen, der zu einer Formulierung führte, die mit den herkömmlichen Mitteln der juristischen Auslegung nicht bewältigt werden kann. Der Verfasser stellt diese Interpretationsschwierigkeiten heraus und legt den Versuch einer philosophischen Grundlegung der „Geisteskrankheiten“ als der psychischen Gestalten formeller Unfreiheit vor.