Der Stammheim-Prozess - ein rechtswidriges Verfahren?
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Der „Stammheim-Prozess“ 1975–1977 gegen die RAF-Spitze der ersten Generation, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe, war Anlass für bis heute andauernde Kontroversen über das Recht auf Verteidigung, einen fairen Prozess, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und die Menschenrechte im Allgemeinen. Eigens für den Prozess erlassene Sondergesetze, die Behinderung bzw. der Ausschluss von Verteidigern, das Abhören vertraulicher Gespräche sowie ein befangener Richter machten den „Stammheim-Prozess“ zu einem der längsten, teuersten und umstrittensten Strafverfahren in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und zum Synonym für die strafrechtliche Auseinandersetzung des Staates mit dem Links-Terrorismus. Julian Amhoff hinterfragt, ob der Staat gemäß der Forderung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt in diesem Prozess nur bis an die Grenzen des rechtsstaatlich Erlaubten ging oder darüber hinaus. Dabei spielt insbesondere die Bewertung hinein: War der „Stammheim-Prozess“ ein herkömmlicher Strafprozess wegen vierfachen Mordes und 54 versuchten Morden oder aber ein rechtsstaatswidriges politisches Verfahren?