Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag fördern und krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Beschäftigte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Bei der krankheitsbedingten Kündigung muss das vorherige Durchführen eines Eingliederungsmanagements im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sogar grundsätzlich berücksichtigt werden. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt für alle Mitarbeiter des Betriebs. Es spielt keine Rolle, ob die Arbeitsunfähigkeit durch die Tätigkeit verursacht wurde oder auch nur in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht. Das BEM setzt auf alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Arbeitsunfähigkeit zu beenden und den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung möglichst dauerhaft auf einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Ein sinnvolles Betriebliches Eingliederungsmanagement sollte aber auch durch eine Betriebsvereinbarung unterstützt werden. Den Weg dahin weist dieses Buch. Die Autorin: Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht in Düsseldorf und Referentin in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.