Folter, Pranger, Scheiterhaufen
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Wie in meiner 'Alten Gerichtsbarkeit' (1980, 2.Aufl.1985) wird auch in diesem Buch der Versuch unternommen, wesentliche Inhalte des Strafrechtslebens des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit in einem Zusammenspiel von Text und Bildern nachzuzeichnen und auch den nicht juristisch gebildeten, aber historisch Interessierten einen Einblick in die geistigen Grundlagen der damaligen Zeit zu geben. Insofern kann man von einer 3., aber völlig neu geschriebenen und konzipierten Auflage der 'Alten Gerichtsbarkeit' sprechen; der Titel dieses Buches ist vom Verlag vorgegeben worden. Es ist oft schwierig, den geistigen Hintergrund mancher der geschilderten Rechtshandlungen zu verstehen. Aber gerade auch deshalb ist die Konfrontation mit einer für uns heute fremden Welt faszinierend. Dabei gilt es immer im Blick zu haben, dass die damals Lebenden nicht kindlich naiv aufgefasst werden dürfen, wozu allerdings die vielen bunten zeitgenössischen Bilder verführen könnten. Deshalb ist ausdrücklich festzuhalten, dass diese Menschen ebenso denkende und handelnde Subjekte waren wie wir heute, auch wenn sie sich in ein anderes, für sie verbindliches Weltbild eingebunden sahen, mit dessen Darstellung daher auch dieses Buch beginnt.§Text und Bilder konzentrieren sich auf Rechtshandlungen, weshalb meist Illustrationen aus Rechtstexten des deutschsprachigen Raumes herangezogen werden. Es finden sich nur wenige Abbildungen aus der 'schönen Kunst' (die der Interessierte in meinem Buch 'Bilder von Recht und Gerechtigkeit' [1995] genießen kann). Ebenso sind keine Gegenstände der Rechtlichen Volkskunde aufgenommen. Dabei ist ein Hinweis angebracht. Die 'Quellen', aus denen wir heute auf das frühere Recht(-sleben) schließen, waren manchmal als Fälschungen angelegt, wurden aber auch oft in Erinnerung geschrieben und daher verändert. Einiges wurde verzerrt und übertrieben, wie im konfessionellen Kampf die Tradition des jeweiligen Gegners oder im Bemühen, die Vergangenheit besonders finster und die Gegenwart strahlend 'aufgeklärt' erscheinen zu lassen. Ich habe mich bemüht, nur verlässliche Quellen heranzuziehen. Auf einige Fälschungen bin ich im jeweiligen Zusammenhang eingegangen. Dazu kommt die allgemeine Schwierigkeit, dass viele Rechtsquellen, vor allem, wenn sie - wie die Flugblätter - bebildert sind, sich auf auffallende Einzelfälle beziehen, weshalb es gefährlich ist, aus ihnen auf Allgemeines und damit auf 'das' damalige Recht zu schließen. Ich habe versucht, dieser Gefahr durch die Einordnung in die geistigen Zusammenhänge zu entgehen. Seit dem ersten Erscheinen der 'Alten Gerichtsbarkeit' im Jahre 1980 sind 30 Jahre vergangen; und damit eine lange Zeit für Lektüre, für eigene Forschungen und für viele Lehrveranstaltungen und Vorträge. Dadurch haben sich manche Thesen bestärkt und verfestigt, manches wurde als Irrtum erkannt und daher nun verändert, vieles wurde neu entdeckt. Auch die technischen Möglichkeiten, ein solches Buch in der Einheit von Text und überwiegend farbigen Abbildungen zu machen, haben sich seit 1980 wesentlich verbessert. Ebenso haben sich die Möglichkeiten der Recherche im Internet in einer fast unglaublichen Weise erweitert, diese sind dadurch einerseits erschwert, andererseits gewaltig erleichtert.§Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern in den Archiven, Museen und Bibliotheken. Stets waren sie bemüht, meine Anfragen und Bilderwünsche schnell zu erfüllen. Vor allem möchte ich Claus Hilschmann und Thomas Holzner für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Gestaltung der einzelnen Seiten herzlich Dank sagen. Wenn dies ein trotz des oft grausigen Inhalts überzeugendes Buch geworden ist, ist dies auch ihr Werk.§§Ich widme dieses Buch meiner Ehefrau. Wolfgang Schild§§Das christlich-religiöse Rechtsverständnis§§Das heute geltende Strafrecht findet man in den staatlichen Gesetzen, die von Staatsorganen angewendet und von wissenschaftlich ausgebildeten Juristen interpretiert un