Novellierungen des BauGB 2011 und 2013 mit den Schwerpunkten Klimaschutz und Innenentwicklung
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Klimaschutz und Innenentwicklung gaben den rechtspolitischen Impuls für die beiden Novellierungen des BauGB 2011 und 2013, denen sich die am 18.9.2012 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführte wissenschaftliche Fachtagung widmete. Die Novelle des BauGB 2011 diente in erster Linie der Beschleunigung der Energiewende und wurde deshalb aus rechtspolitischen Gründen vorgezogen. Das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Teil der Baurechtsnovelle, mit der die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden soll, wird voraussichtlich im Januar 2013 in Kraft treten. Der Tagungsband greift zum einen die wesentlichen Änderungen des BauGB 2011 auf und behandelt die erweiterten Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, die Sonderregelungen für die Windenergienutzung sowie die Erleichterungen der Nutzung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden. Zum anderen werden die wichtigsten Änderungsvorschläge des zweiten Teils der Novelle mit Bezug zur Innenentwicklung und zu städtebaulichen Verträgen sowie die vorgesehenen Änderungen der BauNVO vorgestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen.