Grundkurs Öffentliches Recht 1
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Der „Grundkurs Öffentliches Recht“ ist auf zwei Bände angelegt. Während sich der zweite Band mit den Grundrechten beschäftigt, werden im vorliegenden ersten Band die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt. Den Lesern soll ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet des Staatsrechts verschafft und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben werden. Dabei wird der Darstellung des eigentlichen Staatsrechts eine grundsätzliche Einführung in das Recht vorangestellt, um den Lesern das grundlegende juristische „Handwerkszeug“ zu vermitteln, welches auch und gerade für die Befassung mit dem Staatsrecht unerlässlich ist. Im Übrigen vermeidet die Darstellung eine Überfrachtung mit Detailfragen, die bei einem ersten Zugriff auf ein Rechtsgebiet eher abschreckend wirkt. Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht, um eine gezielte Vertiefung zu ermöglichen. Die Darstellungen werden auf die wesentlichen juristischen Fragen beschränkt, wie sie von den Studenten im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise ernstlich verlangt werden können. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird dagegen verzichtet um das Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Die Prüfungen wichtiger und schwieriger Fallkonstellationen sollen schließlich anhand von Beispielsfällen veranschaulicht werden, bei deren Lösung auf eine klare Strukturierung der Subsumtionsschritte geachtet wird. In die dritten Auflage wurde die seit 2015 ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die seither erfolgten Rechtsänderungen eingearbeitet. Hervorzuheben ist insbesondere etwa das Recht der politischen Parteien, das durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den NPD-Verbotsantrag sowie die Änderungen des Art. 21 GG signifikante Konturierungen und Modifizierungen erfahren hat. Aber auch in anderen Bereichen – z. B. zum Wahlrecht, zu den Informationsrechten von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, zu den Grenzen der Europäischen Integration sowie zum Finanzverfassungsrecht – sind maßgebliche Entscheidungen ergangen, die einer sorgfältigen Einarbeitung bedurften.