Das Politische der Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich
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Bei Verfassungsgerichten haben sich zwei Formen herausgebildet: der US-Supreme Court und das „Kelsen-Modell“, dem das BVerfG folgt. Hans Kelsen hatte seinerzeit einen klaren Blick für das „Politische“ der Justiz im Prozeß von „checks and balances“ einer pluralistischen Demokratie. Klarer, jedenfalls im Vergleich zur deutschen Diskussion, ist dessen Wahrnehmung auch in der ame-rikanischen Politik und Forschungslandschaft. Unabhängig hiervon jedoch gilt: Ob Supreme Court, BVerfG, Oberster Gerichtshof Israels oder EuGH – alle sind politische Akteure, die zur „Selbstermächtigung“ greifen und „Entgrenzung“ neigen. Beim BVerfG zeigen sich vergleichend zudem: „Etatismus“, „Demokra-tietheorie-Defizit“, „unscharfe Auslegungen“ und ein obrigkeitsstaatlicher „Er-satzkaiser-Ersatz“.