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Die Problematik der objektiven Beweislast im Steuerrecht

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Der Verfasser hinterfragt kritisch das Institut der objektiven Beweislast im Steuerrecht, mittels derer nach vorherrschendem Verständnis die Frage beantwortet werden muß, zu wessen Lasten eine Entscheidung ausfällt, wenn entscheidungserhebliche Merkmale eines Sachverhalts nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Überzeugung der Finanzbehörde festgestellt werden können. Schmidt wendet sich gegen die Übernahme der für das Zivilrecht entwickelten Lehre von der objektiven Beweislast in das vom Untersuchungsgrundsatz geprägte Steuerrecht, indem er nachweist, daß die materiellen Steuernormen eine Entscheidungsanweisung für den Fall eines non liquet regelmäßig nicht enthalten. Obwohl die Beweislastentscheidung scheinbar objektiv durch die materielle Steuernorm vorgegeben ist, bleibt sie durch die Wahl unterschiedlicher Verteilungskriterien beeinflußbar. In Auseinandersetzung mit den verschiedenen Theorien der Beweislastlehren wird verdeutlicht, daß die Wirkungsweise von Beweislastnormen letztlich in einer Fiktion besteht und die objektive Beweislast sich hierin nicht von der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO unterscheidet. Für eine Rechtsfortbildung ist kein Raum, weil die Anwendungsvoraussetzungen für eine Grundlagenschätzung einschließlich tatsächlicher Vermutungen eröffnet sind, die den Rechtsanwender zu erneuter Ermittlung verpflichten und eine persönlich verantwortete Entscheidung bei nunmehr vermindertem Überzeugungsgrad verlangen. Die Anwendung ungeschriebener Beweislastnormen leistet dagegen einer unkritischen Anwendung schwer vollziehbarer Steuernormen und damit der Verkomplizierung des Steuerrechts Vorschub.

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1998

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