Beck'scher IuKDG-Kommentar
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Grundlage der neuen Tele- und Mediendienste ist das am 1. August 1997 in Kraft getretene Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz des Bundes und der Mediendienste-Staatsvertrag. Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) enthält als Artikelgesetz wichtige Einzelgesetze: - Teledienstegesetz (TDG) - Teledienstedatenschutzgesetz (TDDG) - Signaturgesetz (SigG) mit Ermächtigung für Signaturverordnung (SigV) - Änderungen des Urheberrechtsgesetzes durch Umsetzung der Datenbank-Richtlinie 96/9/EG - Änderungen des StGB, OWiG, GjS, PreisAngG und der PreisAngVO Die Schwerpunkte der Kommentierung liegen u. a. auf den Themen - Anwendungsbereich und Inhalt der einzelnen Gesetze des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes und des Mediendienste-Staatsvertrags - Pflichten der Tele- und Mediendienste - Rechte der Nutzer - Gesetzliche Rahmenbedingungen der „elektronischen Unterschrift“, der sog. „digitalen Signatur“, mittels derer ein elektronisches Siegel die Echtheit digitaler Daten bezeugen soll - Erweiterung des urheberrechtlichen Schutzes für Datenbanken - Verantwortlichkeit für Inhalte, Jugendschutz, Verbraucherschutz - Datenschutz Die Autoren sind bzw. waren Hochschullehrer bzw. Referenten im Bundesministerium der Justiz und im Bundesministerium für Bildung und Forschung und kennen die Entstehungsgeschichte, die Motive sowie die Vorschriften aus erster Hand. Für Online-Dienste, Nutzer von Informations- und Kommunikationsdiensten, Investoren aus dem In- und Ausland im Bereich Multimedia, Anbieter von Telekommunikation, Banken und Versicherungen, Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte, Datenschutzexperten in Betrieben, Rundfunkveranstalter