Mankohaftung - Sondergebiet oder Fallgruppe?
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Diese Dissertation beschäftigt sich mit der Mankohaftung. Dabei handelt es sich um einen Teilausschnitt aus der Arbeitnehmerhaftung. Es geht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer für Fehlmengen haften, die in ihnen anvertrauten Kassen, Warenlagern oder Gerätschaften entstehen. Diese Problematik spielt in der täglichen Praxis eine grosse Rolle. Besonders betroffen sind Filial- und Verkaufsstellenleiter, Verwalter von Lagern, Kassierer und Auslieferer. Das Auftreten von Mankoschäden gehört sicherlich zu den unangenehmsten Vorkommnissen in einem Betrieb. Schnell entsteht bei dem Arbeitgeber der Verdacht, der den Bestand verwaltende Arbeitnehmer habe sich an diesem bereichert. Der Arbeitnehmer wird oftmals behaupten, nicht er, sondern andere Arbeitnehmer oder Dritte seien für das Manko verantwortlich. Da die Aufklärung der näheren Umstände des Schwundes meist schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, bleibt es in der Regel bei Mutmassungen und das Betriebsklima leidet. Der Verfasser stellt in seinem Werk die Grundsätze der Mankohaftung vollumfänglich dar. Neben einem Abriss der Entwicklung der Rechtsprechung stellt er ausführlich die neuere Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts dar, welcher seit 1997 die Mankohaftung neuen Regeln unterwirft. Dargestellt wird zum einen die allgemeine Mankohaftung, welche sich bereits aus dem Gesetz ergibt. Dabei wird der wichtigen Frage der Beweislast für Unachtsamkeit der Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob die bestandverwaltenden Arbeitnehmer - wie dies speziellen arbeitsrechtlichen Grundsätzen entspricht - nur privilegiert haften oder aber - nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen - für jede Fahrlässigkeit. Ausführlich widmet sich der Autor auch der Frage, ob die Mankohaftung kraft Gesetzes kollektiv- oder individualvertraglich verschärft werden kann. Dabei zeigt er Grenzen auf und geht ausführlich bisher ungeklärten Fragestellungen in diesem Sachzusammenhang nach. Des Weiteren wird die Frage behandelt, ob und in welchem Umfang so genannte Mankoabreden der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen. Zudem beschäftigt sich der Autor mit der bisher kaum diskutierten Problematik, ob die richterrechtlichen Grundsätze des sog. innerbetrieblichen Schadensausgleichs zwingendes Recht oder vielmehr - in Grenzen - privatautonomer Gestaltung durch die Arbeitsvertragsparteien bzw. arbeitsrechtlichen Koalitionen zugänglich sind.