Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient
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Dem Auftrag Jesu folgend kümmerte sich die Kirche von Anfang an besonders um die Kranken. Ihnen wurde die Kommunion ins Haus gebracht und die Krankensalbung gespendet. Im Laufe der Zeit entwickelte sich zudem eine pastoralliturgische Begleitung der Sterbenden. Der Ablauf dieser wie auch der übrigen sakramentlichen liturgischen Feiern war regional mehr oder weniger unterschiedlich gestaltet. Für das Erzbistum Trier gab erstmals Erzbischof Jakob III. von Eltz 1574/ 1576 ein offizielles Diözesanrituale heraus und konnte damit für seinen Einflussbereich die Einheitlichkeit auf dem Gebiet der Sakramentenspendung herstellen. Das Buch griff bezüglich der Krankenliturgie (hierunter fallen der Krankenbesuch, die Spendung von Busssakrament, Krankenkommunion/ Wegzehrung und Krankensalbung, sowie die Sterbebegleitung) auf ältere Vorlagen zurück, berücksichtigte jedoch auch schon die Vorschriften des Konzils von Trient. Auch beinhaltete es mehrere, in der Muttersprache verfasste Ansprachen an den Kranken. Aufgrund seiner innovativen Art wurde es selbst zur Vorlage für andere Bistümer. Das erste Diözesanrituale wurde erst 1688 durch eine völlig überarbeitete Neuauflage ersetzt; 1767 erschien eine ebenfalls erneuerte dritte Auflage, die über 100 Jahre in Gebrauch blieb. Die durch die verschiedenen Auflagen immer wieder veränderten liturgischen Formulare der Krankensakramente zeigen jedoch durchgängig eine deutliche Bewahrung des trierischen Eigenguts. Erst 1894 wurde in der Diözese Trier das bereits 1614 erschienene Rituale Romanum, jedoch mit bistumeigenem Anhang, eingeführt. Diese Tatsache korrigiert erneut die weitverbreitete Vorstellung einer seit dem Konzil von Trient existierenden, weltweit verbindlichen römischen Einheitsliturgie. Erst 1950 ging durch das Erscheinen eines deutschen Einheitsrituales, der „Collectio Rituum“, die Eigenständigkeit des Trierer Ritus entgültig verloren. Die vorliegende Studie wurde von einem ausgewiesenen Kenner der Materie, dem Trierer Liturgiewissenschaftler Prof. Dr. Andreas Heinz, angeregt und betreut. Neben der kommentierten Beschreibung der erstmals 1574 greifbaren Krankenliturgie werden die Quellen des ältesten Ritus nachgewiesen, die weitere Entwicklung bis 1950 dokumentiert und interessante wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse zu Ritualien anderer Diözesen und zum Rituale Romanum aufgezeigt.