Officium divinum
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Die Verpflichtung bestimmter Personen innerhalb der Kirche zur Feier des Stundengebetes wurzelt tief in der kirchlichen Tradition. Auch wenn die verschiedenen Aspekte im Laufe der Zeit unterschiedlich stark betont wurden, hat sich der Grundgedanke erhalten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat viele aus dem Blickfeld geratene Facetten wiederentdeckt. In der Gegenwart sind wichtige rechtliche Aspekte hinzugetreten. Unter anderem bietet die Untersuchung eine Zusammenstellung der liturgischen Bücher, welche die in den Diözesen des deutschsprachigen Raumes geltenden Eigenfeiern enthalten. Darüber hinaus werden die «normae complementares» der Bischofskonferenzen weltweit, die den Umfang der Verpflichtung der Ständigen Diakone zum Stundengebet festlegen, vorgelegt und analysiert.