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Das Verbot, mit dem Religion und Gesellschaft den Freitod belegen, läßt ihn als ein Vergehen erscheinen, als unnatürlichen und absurden Akt. Aber drückt sich in solchem Urteilen und Aburteilen nicht die Scheinobjektivität, das Unbetroffensein der mit dem Weltlauf Einverstandenen, der Überlebenden aus? Und hat nicht auch der »natürliche« Tod sein Unnatürliches und Skandalöses? »Wer abspringt, ist nicht notwendigerweise dem Wahnsinn verfallen, ist nicht einmal unter allen Umständen ›gestört‹ oder ›verstört‹. Der Hang zum Freitod ist keine Krankheit, von der man geheilt werden muß wie von den Masern. ... Der Freitod ist ein Privileg des Humanen.« Jean Améry
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